Comano Terme (Trento) - Abteilung von Italcom S.r.l. 

Allgemeine Mietbedingungen 

ITALCOM S.p.a. - ComanoRent vermietet dem Kunden (der Kunde) das auf der Vorderseite dieses Mietschreibens angegebene Fahrzeug (Fahrzeug) unter den darin vorgesehenen und den unten aufgeführten Bedingungen:

Das Fahrzeug wird mit versiegeltem Kilometerzähler und ausgestattet mit normalem Werkzeug geliefert; bei PKWs auch mit Reserverad und Warndreieck; bei Motorrollern mit der auf der Vorderseite dieses Mietschreibens angegebenen Anzahl von Schutzhelmen. Der Kunde ist für die Rückgabe der oben genannten Ausstattung in ordnungsgemäßem Zustand verantwortlich.

 

Die Anmietung beginnt an dem Tag und der Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden, die auf der Vorderseite dieses Mietschreibens angegeben sind, und endet an dem Tag und der Uhrzeit der Rückgabe des Fahrzeugs an ITALCOM S.p.a. - ComanoRent. Das Fahrzeug wird in einwandfreiem Zustand übergeben und muss in demselben Zustand, abgesehen von normaler Abnutzung, in den Büros von ITALCOM S.p.a. - ComanoRent an dem Tag und zu der Uhrzeit, die in diesem Mietschreiben angegeben sind, zurückgegeben werden. Wenn der Kunde die Rückgabebedingungen (Datum, Ort, Zeit) ändern möchte, muss er die vorherige schriftliche Zustimmung von ITALCOM S.p.a. - ComanoRent einholen, indem er mindestens 24 Stunden vor dem für die Rückgabe festgelegten Termin eine Anfrage an diese stellt.

Die Kaution ist obligatorisch. Falls bei der Rückgabe des Fahrzeugs Schäden am Fahrzeug festgestellt werden, wird diese Kaution von ITALCOM S.p.a. - ComanoRent einbehalten, um diese Schäden zu kompensieren, unbeschadet des Ersatzes möglicher weiterer Schäden. Andernfalls wird sie ganz oder teilweise mit den an ITALCOM S.p.a. - ComanoRent zu zahlenden Beträgen, in Form einer Mietgebühr gemäß Punkt 8, verrechnet.
Die bei der Buchung fällige Kaution variiert zwischen 40% und 50% des Gesamtbetrages für den gebuchten Zeitraum.
Im Falle einer Stornierung, die mehr als 7 Tage vor Mietbeginn mitgeteilt wird, wird keine Gebühr erhoben.
Falls die Stornierung in den 7 Tagen vor Mietbeginn mitgeteilt wird, wird eine Gebühr wie folgt erhoben:

  • sieben bis sechs Tage im Voraus: 40% der Mietsumme;
  • fünf bis vier Tage im Voraus: 60% der Mietsumme;
  • drei Tage bis einen Tag im Voraus: 80% der Mietsumme;
Wird das gemietete Fahrzeug vor Ablauf der Mietzeit zurückgegeben, wird der Betrag für den nicht genutzten Zeitraum nicht zurückerstattet.

Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu nutzen und die vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebene Wartung und Pflege durchzuführen. Er haftet für alle am Fahrzeug verursachten Schäden. Der Kunde ist verpflichtet, den Motoröl-, Kühlmittel- und Bremsflüssigkeitsstand regelmäßig, mindestens jedoch alle 1.000 km zu überprüfen. Die Kosten für Bergung, Waschen und Reifenpannen gehen zu Lasten des Kunden. Die Kosten für einen Ölwechsel oder das Nachfüllen des Öls, das Abschmieren und eventuelle kleinere Reparaturen aufgrund von normalem Verschleiß werden nur gegen Vorlage von ordnungsgemäß quittierten Rechnungen (mit Angabe von Datum, Name und Adresse des Lieferanten, Fahrzeugkennzeichen und gefahrenen Kilometern), ausgestellt auf ITALCOM S.r.l. ComanoRent, und gegen Vorlage der ggf. ausgetauschten Teile erstattet. Bei schwerwiegenden Schäden muss sich der Kunde an die nächstgelegene Mietstation von ITALCOM S.r.l. - ComanoRent wenden, um Hilfe und möglicherweise ein Ersatzfahrzeug zu erhalten.

Das Fahrzeug darf vom Kunden oder, falls auf der Vorderseite dieses Mietschreibens angegeben, vom zweiten Fahrer gefahren werden, sofern dieser 21 Jahre alt und im Besitz eines vor mindestens 12 Monaten ausgestellten regulären Führerscheins ist, der zum Führen des Fahrzeugs berechtigt. Das Fahrzeug darf nicht von anderen Personen gefahren werden, es sei denn ITALCOM S.r.l. - ComanoRent hat dies zuvor schriftlich genehmigt.

In diesem Zusammenhang erklärt der Kunde ausdrücklich, dass er für Handlungen oder Unterlassungen von Personen, die das Fahrzeug führen, verantwortlich ist, es sei denn, diese beruhen auf rechtswidrigen Handlungen, die der Kunde nicht verhindern kann.

Das Fahrzeug darf außerdem nicht von Personen geführt werden, die sich im Zustand der Trunkenheit oder bei eingeschränkter Wahrnehmungsfähigkeit oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss befinden oder die sich in einem geistigen und körperlichen Zustand befinden, der den Verkehrsregeln widerspricht. Das Fahrzeug muss mit angemessener Sorgfalt und Vorsicht benutzt werden. Es darf nicht verwendet werden für:

  • a) den illegalen Transport von Waren (Schmuggel, Drogen, Gefahrgut usw.);
  • b) die Beförderung von Personen gegen ausdrücklich oder stillschweigend vereinbartes Entgelt;
  • c) rechtswidrige Zwecke, für Geschwindigkeits- oder Fahrtests oder Rennen jeglicher Art, zum Abschleppen oder - im Falle von Personenkraftwagen - zum Transport von Gütern;
  • d) Reisen ins Ausland, außer in vorher von ITALCOM S.r.l. - ComanoRent genehmigten Fällen.

Der Kunde und jede andere Person, die zum Fahren berechtigt ist, sind durch die folgenden Versicherungen abgesichert: a) Haftpflicht gegenüber Dritten und für Schäden an Tieren und Sachen, innerhalb der in Italien aufgrund von Gesetzen und Vorschriften geltenden Grenzen;
b) Kollision: Teil- oder Gesamtwert bei einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug;
c) Diebstahl und Feuer: Teilwert des Fahrzeugs. Die Kollisions-, Feuer- und Diebstahlversicherung deckt Schäden am Fahrzeug ab, die über den geltenden Selbstbehalt hinausgehen und für die der Versicherer keine Entschädigung leistet. Im Falle eines Schadens muss der Kunde daher nur den aktuellen Selbstbehalt an ITALCOM S.p.a. - ComanoRent bezahlen, der in den Büros von ITALCOM S.p.a. - ComanoRent aushängt.

Zur Absicherung der Risiken von Tod oder Verletzung des Fahrers kann der Kunde auch von dem freiwilligen Versicherungsschutz für Kunden von ITALCOM S.p.a. - ComanoRent profitieren (P.A.I. oder Extra P.A.I. Police). Die optionalen Deckungen werden wirksam, wenn der Kunde das entsprechende Kästchen auf der Vorderseite dieses Mietschreibens angekreuzt und die zusätzliche Tagesgebühr, entsprechend dem in den Büros von ITALCOM S.p.a. - ComanoRent genehmigten Fällen. Die Bedingungen aller oben genannten Policen können am Hauptsitz von ITALCOM S.p.a. - ComanoRent eingesehen werden. Der Kunde haftet in jedem Fall für Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch Abnutzung, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den während der Mietzeit gefahrenen Kilometern steht, entstanden sind, sowie für Diebstahl, wenn die Schlüssel des Fahrzeugs nicht zurückgegeben wurden, oder für jede andere Nutzung unter Verletzung von Gesetzen oder Vorschriften. Der Kunde ist nicht versichert gegen:
a) Schäden, die ITALCOM S.p.a. - ComanoRent entstehen, weil das Fahrzeug zur Durchführung von Reparaturen aufgrund des Verschuldens des Kunden stillgelegt werden muss;
b) Kosten für den Transport des Fahrzeugs durch einen Abschleppwagen und/oder für dessen Reparatur, für die ITALCOM S.p.a. - ComanoRent aufkommen muss;
c) Schäden Dritter und beförderter Personen in Höhe von mehr als € 3.000.000,00 (5.806.810.000 Lire);
d) Schäden, die den Fahrer betreffen, es sei denn, der Kunde hat die optionale P.A.I.- oder Extra P.A.I.-Police akzeptiert und der Schaden liegt innerhalb der Deckungsgrenzen dieser Policen;
e) Schäden, die im Fahrzeug transportierte Gegenstände und Gepäckstücke betreffen;
f) Schäden, die in irgendeiner Weise am Dach, im Innenraum, am Unterboden, am Fahrgestell und an den Rädern des Fahrzeugs verursacht werden.

Der Kunde ist verpflichtet, der ITALCOM S.p.a. - ComanoRent den Schaden telefonisch und schriftlich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall unter Verwendung des Formulars, das sich unter den mit dem Fahrzeug gelieferten Unterlagen befindet, zu melden und die Kontrollen durch die zuständigen Behörden durchführen zu lassen.

Der Kunde verpflichtet sich, an ITALCOM S.p.a. - ComanoRent, bei der Rückgabe des Fahrzeugs folgendes zu übergeben: 1) die Mietgebühr, die auf der Grundlage des Kilometertarifs und des Zeittarifs berechnet wird, 2) die zusätzliche Gebühr - berechnet nach dem entsprechenden Tarif -, die fällig wird, wenn das Fahrzeug an einem anderen Ort als dem der Übergabe an den Kunden an ITALCOM S.p.a. - ComanoRent zurückgegeben wird, 3) die Kosten für den Kraftstoff, der erforderlich ist, um den Füllstand des Tanks bei Übergabe des Fahrzeugs wiederherzustellen, und für den entsprechenden Service, 4) die Beträge für die teilweise Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des von den CDW- und TP-Policen vorgesehenen Selbstbehalts, 5) bei von den CDW- oder TP-Policen gedeckten Unfällen die Rückerstattung der Selbstbeteiligung wie im Absatz F) oben vorgesehen, zusätzlich zu einem Betrag von € 40,00 als Kosten für die Eröffnung von Schadens- oder Diebstahlunterlagen, 6) eventuelle Flughafengebühren, 7) einen Betrag in Höhe der dem Kunden und/oder ITALCOM S.p.a. - ComanoRent auferlegten Geldstrafen und/oder Bußgelder für Verstöße gegen die Verkehrsregeln in Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs durch den Kunden, im Falle von nach Vertragsabschluss mitgeteilten Bußgeldern kann auch die Kreditkarte des Kunden belastet werden, 8) die Erstattung aller Kosten und Gebühren, die von ITALCOM S.p.a. - ComanoRent getragen wurden, um vom Kunden die Zahlung der geschuldeten Beträge zu erwirken, 9) den Betrag für jegliche andere Dienstleistung, die der Kunde in Anspruch genommen hat. Wenn der Kunde eine Kreditkarte verwendet, werden die oben genannten Beträge auf seinem Girokonto gemäß den vom ausstellenden Institut der Kreditkarte vorgesehenen Verfahren verbucht. Der Kunde, der bei der Anmietung einen vorausbezahlten Voucher vorlegt, ist in jedem Fall gesamtschuldnerisch mit dem Voucher-Aussteller verpflichtet, im Falle einer vollständigen oder teilweisen Insolvenz des Ausstellers den aus der Anmietung resultierenden Betrag zu zahlen. Die Rechnungen von ITALCOM S.p.a. - ComanoRent für die oben genannten Beträge sind bei Vorlage zahlbar. Im Falle eines Zahlungsverzugs sind auf alle Beträge, die ITALCOM S.p.a. - ComanoRent geschuldet werden, Zinsen in Höhe des offiziellen Diskontsatzes zuzüglich 4 Prozentpunkte zu zahlen.

Unbeschadet der Haftung des Fahrzeugherstellers für Konstruktionsfehler wendet ITALCOM S.p.a. - ComanoRent die übliche Sorgfalt an, um das Fahrzeug in einem voll funktionsfähigen Zustand zu vermieten.

Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug, die Werkzeuge, die Ausstattung oder jeden anderen Teil davon nicht abzutreten, zu verkaufen, zu verpfänden oder zu verleasen und in keinem Fall gegen das Eigentumsrecht an dem Fahrzeug der ITALCOM S.p.a. - ComanoRent zu handeln.

ITALCOM S.p.a. - ComanoRent behält sich das Recht vor, im Falle eines Unfalls, eines Diebstahls, einer Beschädigung oder aus anderen Gründen nach eigenem Ermessen KEIN Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, ohne eine solche Ablehnung begründen zu müssen.

Für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit der Anmietung des Fahrzeugs ist ausschließlich das Gericht von Trento (TN) zuständig.

 

ITALCOM S.p.a. - ComanoRent haftet in keinem Fall für das Abhandenkommen von Gegenständen, die der Kunde oder ein Dritter während der Mietzeit oder nach der Rückgabe des Fahrzeugs im Fahrzeug zurückgelassen oder dort geladen hatte, außer im Falle von Betrug oder grober Fahrlässigkeit.

Im Falle eines Widerspruchs bei der Auslegung der beiden Versionen dieses Schreibens hat die italienische Version Vorrang vor der Version in anderen Sprachen.

 

Jegliche Änderung und/oder Ergänzung der hier angegebenen Mietbedingungen ist nur gültig und wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt sich der Kunde bereit, das angegebene Fahrzeug zu dem angegebenen Preis und den angegebenen Bedingungen, insbesondere in Bezug auf die Versicherung, zu mieten und ermächtigt ITALCOM S.p.a. - ComanoRent, die angegebene Kreditkarte zu belasten und bei Anmietungen länger als 30 Tage die Belastung alle 30 Tage bis zur Rückgabe des Fahrzeugs zu tätigen.

Der Kunde und der Fahrer erklären, dass sie sich bewusst sind, dass sie sich bei Nichtrückgabe des Fahrzeugs innerhalb der vertraglichen Fristen ohne triftigen Grund (höhere Gewalt) der Unterschlagung oder, in den schwereren Fällen, des Vertragsbetrugs schuldig machen.

Der Kunde und der Fahrer verpflichten sich, ITALCOM S.p.a. - ComanoRent zu informieren, wenn während des Mietzeitraums Bußgelder jeglicher Art für das Fahrzeug verhängt werden, auch wenn diese bereits vom Kunden bezahlt wurden (in diesem Fall muss der Kunde einen Zahlungsnachweis erbringen). Für den Fall, dass ITALCOM S.p.a. - ComanoRent „nach Abschluss der Vermietung" aus irgendeinem Grund Zahlungsforderungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bußgelder oder nicht bezahlte Autobahngebühren) im Zusammenhang mit der vom Kunden in Anspruch genommenen Mietdauer erhält, erklärt sich dieser ab sofort damit einverstanden, dass ITALCOM S.p.a. - ComanoRent den fälligen Betrag zuzüglich der Nebenkosten von seiner Kreditkarte abbucht. Falls der Kunde nicht über eine Kreditkarte verfügt, verpflichtet er sich schon jetzt, solche Gebühren und Aufwendungen auf einfachen Antrag mit Belegen an ITALCOM S.p.a. - ComanoRent zu bezahlen.

Italcom S.r.l. - Direzione Generale e Sede Amministrativa: Via Giovanni Gentile, 3 - 20157 Milano - Tel. 02.33107362
Magazzino auto: Via A. Diaz 2 – 21012 Cassano Magnago (Va) - Tel. 0331.717311
Divisione Rent A Car Simius: Via Roma, 77 - 09049 Villasimius - Tel. 070.7928037
Sede legale: Via Cesare Battisti, 141 - 38077 Comano Terme (TN) - Tel. 0465.701878
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